11.–15. November 2024 

Woche der KI
Lübeck

Mittwoch, 17.11.2021, 12.00 – 17.00 Uhr

LÜbecker Hochschulen: LÜBECKER WAIHNACHTSMARKT:
KI-LEISTUNGS­SCHAU DER LÜBECKER HOCH­SCHULEN

Öffentliche Veranstaltung (2G) / Ort: Audimax des Hanse Innovation Campus Lübeck, Mönkhofer Weg 245, Lübeck

Besuchen Sie den WAIhnachtsmarkt der Zukunft!

Die Lübecker Hochschulen sowie das Deutsche Forschungszentrum für  Künstliche Intelligenz und die Fraunhofer Einrichtung für Individualisierte und Zellbasierte Medizintechnik (IMTE) stellen aktuelle Forschungs- und Entwicklungsergebnisse aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz und ihrer Anwendungen vor. Es erwartet Sie ein umfangreiches Ausstellungsprogramm, das zum Mitmachen, Ausprobieren, Entdecken und Erleben einlädt: Von Robotik, autonomen Drohnen und Autos bis hin zur 3D Visualisierung neuronaler Netze und dem Einsatz von KI in der Medizin, Medizintechnik und assistiven Gesundheitstechnologien.

Wollten Sie schon immer mal eine Virtual Reality-Brille ausprobieren und ein künstliches neuronales Netz in 3D sehen? Wie können KI-Algorithmen aus Daten lernen, um medizinische Entscheidungen in Prävention, Diagnostik, Therapie und Pflege zu unterstützen? Wie funktioniert das eigentlich mit der Gesichtserkennung? Und was haben Outdoor-Roboter, Schwarm-Roboter und Unterwasser-Roboter gemeinsam? Mehr als 20 AusstellerInnen nehmen Sie mit auf eine spannende Reise und zeigen ihre KI-Projekte von heute für morgen. Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns auf Ihren Besuch!

Dies ist eine öffentliche Veranstaltung, für die keine Anmeldung erforderlich ist. Die Teilnahme ist kostenfrei. Es gelten die 2G-Bestimmungen und die Maskenpflicht.

Ab 16.11.2021 gilt für alle freiwilligen Veranstaltungen der Universität außerhalb der Lehre und innerhalb der Räumlichkeiten der UzL die 2G-Regel. Der Zugang ist somit nur für Geimpfte oder Genesene möglich, sowie für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Ebenfalls nicht betroffen sind Personen, die sich aus medizinischen und gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Sie müssen einen Testnachweis vorlegen.
Zusätzlich gilt immer dann die Maskenpflicht, wenn der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.